Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Firma SZ Cars

Stand Januar 2026


I. Vertragsschluss

  • Der Käufer ist an seine Bestellung höchstens 10 Tage gebunden.
  • Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung des Fahrzeugs innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt oder die Lieferung ausführt.
  • Der Verkäufer ist verpflichtet, den Käufer unverzüglich zu informieren, wenn er die Bestellung nicht annimmt.

II. Zahlung

  • Der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Rechnung zur Zahlung fällig.
  • Bei Vorabbestellungen sind der Kaufpreis sowie Preise für Nebenleistungen mit Zugang der Rechnung sofort fällig.
  • Der Käufer kann gegen Ansprüche des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
  • Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Käufer nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.

III. Abnahme / pauschalierter Schadensersatz

  • Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 8 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages oder Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
  • Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen, insbesondere vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
  • Der pauschalierte Schadensersatz beträgt 15 % des Kaufpreises.
  • Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
  • Dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

IV. Eigentumsvorbehalt

  • Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers.
  • Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum vollständigen Ausgleich aller im Zusammenhang stehenden Forderungen.
  • Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn alle mit dem Kaufgegenstand zusammenhängenden Forderungen erfüllt sind und für die übrigen Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung eine angemessene Sicherung besteht.
  • Das Recht zum Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil II steht während der Dauer des Eigentumsvorbehalts dem Verkäufer zu.
  • Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  • Der Käufer ist während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts nicht berechtigt, über das Fahrzeug zu verfügen.

V. Sachmängel

  • Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe des Fahrzeugs.
  • Ist der Käufer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, erfolgt der Verkauf unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche.
  • Die Verkürzung bzw. der Ausschluss der Verjährung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers beruhen.
  • Dies gilt auch für Pflichtverletzungen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  • Nimmt der Käufer das Fahrzeug trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme ausdrücklich vorbehält.
  • Die Nacherfüllung erfolgt am Sitz des Verkäufers. Der Käufer hat das Fahrzeug hierfür zur Verfügung zu stellen.
  • Im Rahmen der Mängelbeseitigung ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.

VI. Haftung und Schadensersatz

  • Der Verkäufer haftet bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
  • In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.
  • Soweit für den Schadensfall eine Versicherung des Käufers besteht, haftet der Verkäufer nur insoweit, als dem Käufer hieraus Nachteile entstehen.
  • Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei:
    • arglistigem Verschweigen von Mängeln
    • Übernahme einer Garantie
    • Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz
    • Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
  • Eine persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

VII. Gerichtsstand und Rechtswahl

  • Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung mit Kaufleuten ist der Sitz des Verkäufers.
  • Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss ins Ausland oder ist sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ebenfalls der Sitz des Verkäufers Gerichtsstand.
  • Es gilt deutsches Recht.